Mit Geltung ab dem 18. April 2018 hat das BMBF neue Förderregeln für die Förderung auf Kostenbasis eingeführt. Die Regeln wurden am 18. Oktober 2017 veröffentlicht.
Neben etlichen Detailänderungen ist die wesentliche Änderung, dass die Ermittlung der Gemeinkosten als Pauschale auf die Bruttolohnkosten nunmehr nur noch durch 100% Zuschlag bemessen wird (NKBF97: 120%). Da aber die 10 Monatsbegrenzung je Projektmitarbeiter entfallen ist und nun alle Bestandteile des Jahresbruttolohnes bei der Bemessung zugrundegelegt werden, fällt diese Änderung nicht so stark ins Gewicht und vereinfacht für beide Seiten Planung und Nachweis deutlich.
Eine weitere, wichtige Änderung ist der Verzicht auf die bisher explizit nachzuweisende Verwertungspflicht. Das Gewicht des Verwertungspotenzials jedoch bleibt bei der Beurteilung des Antrags hoch.
Es wird nun eine Negativliste der nicht förderfähigen Kostenarten in den Regularien präzisiert.
Die Bekanntmachung findet sich auf auf den Webseiten des BMBF: Bekanntmachung vom 18.10.2108 NKBF 2017
Für vor dem 18. April 2018 bewilligte Zuwendungen gilt, soweit im Im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt, die NKBF 98 fort.